Ahnungslos in die Falle getappt
Schöne Bescherung nach den Ferien: ein Bußgeldbescheid, weil man im Ausland gegen eine völlig unbekannte Verkehrsregel verstoßen hat. In Frankreich muss man dafür noch nicht mal von der Polizei angehalten werden. Seit 2017 werden nämlich auch von Überwachungskameras aufgezeichnete Verkehrsverstöße geahndet. Vidéo-verbalisation nennt sich das. Über das Kfz.-Kennzeichen werden die Verkehrssünder ausfindig gemacht. Leider auch ausländische Touristen.
Rabatt bei zügiger Zahlung
Zum Trost: Die Geldbuße fällt niedriger aus, wenn man sie sofort (innerhalb von 3 Tagen) bezahlt. Dieser ermäßigte Tarif heißt amende minorée. In den nachfolgenden Beispielen gehen wir vom Normaltarif aus, der amende forfaitaire. Wer zu spät zahlt (mehr als 45 Tage nach Zahlungsfrist), erlebt sein blau-weiß-rotes Wunder: Das Bußgeld verdreifacht sich.
Französischer Super-Radar weiterhin auf dem Vormarsch
Frankreich setzt eine neue Generation von Radargeräten ein: la radar tourelle. Dieses „Türmchen“ mit hochauflösender Kamera kann 32 Fahrzeuge auf 8 verschiedenen Fahrspuren gleichzeitig überwachen. Diese Super-Radars können verschiedene Arten von Verkehrsverstößen aufzeichnen, also nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist hoch. Und man sieht das Gerät nicht aufblitzen!
10 Verkehrsverstöße, auf die man in Frankreich bedacht sein muss:
1. Fahren mit Kopfhörern (auch mit dem Fahrrad!) – 135 Euro Strafe
Telefonieren mit dem Handy, egal ob im Auto oder auf dem Rad, ist in Frankreich schon lange strafbar, doch seit 2015 gilt dies auch für die Benutzung von Kopf- und Ohrhörern zum Telefonieren oder Musikhören, und zwar für ALLE Fahrzeugführer.
2. Radaufstellstreifen vor der Ampel blockieren – 35 Euro Strafe
Wenn man mit dem Auto vor der roten Ampel auf dem Radaufstellstreifen (sas-vélo) zum Stehen kommt, begeht man einen Verstoß, der auch von Verkehrsüberwachsungskameras aufgezeichnet und mit einem Bußgeld belegt werden kann.
3. Kinder auf dem Rad ohne Helm – 135 Euro Strafe
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht ohne Helm auf dem Fahrrad sitzen. Dabei ist es egal, ob sie selbst radeln oder auf dem Kindersitz befördert werden. Der erwachsene Begleiter kriegt die Strafe, die Kinder natürlich nicht … Bring ihnen also schon mal diesen Satz bei: „Je ne connais pas ce monsieur / cette dame“ 🙂
4. Ohne gelbe Sicherheitsweste im Auto unterwegs – 135 Euro Strafe
Seit 2008 ist das Mitführen eines Warndreiecks und einer reflektierenden Sicherheitsweste (eine für JEDEN Insassen!) in Frankreich Pflicht. Letztere muss man zur Hand haben, wenn man das Gefahrendreieck aufstellt (also Achtung: Mitführen im Kofferraum gilt nicht). Was den Atemtest im Auto betrifft, der oft als obligatorisch bezeichnet wird: Das stimmt nicht, diese Regel ist ein für alle Mal abgeschafft worden.
5. Abends ohne Sicherheitsweste auf dem Rad erwischt – 35 Euro Strafe
Seit 2008 müssen Radfahrer in Frankreich nach Nachteinbruch außerhalb geschlossener Ortschaften eine reflektierende Sicherheitsweste tragen. Bei Dunkelheit absolut verboten (sogar in der Stadt): nebeneinander fahren!
6. Fahren in einer französischen Umweltzone ohne Umweltplakette – 68 Euro Strafe
In Paris und mehreren anderen französischen Großstädten ist eine Umweltplakette an Werktagen bis 20 Uhr verpflichtend. Anhand der Nummer auf dem Aufkleber (an eurer Windschutzscheibe) kann die französische Polizei erkennen, ob euer Auto zu bestimmten Zeiten in diesen Städten herumfahren oder parken darf. Weiterhin sind alte Diesel-Autos auf dem Pariser Autobahnring verboten. Weitere Informationen über den sogenannten Crit’Air–Aufkleber.
7. In einem stillstehenden Auto am Straßenrand telefonieren – 135 Euro Bußgeld
Autofahrern, die in Frankreich mit ihrem Auto am Straßenrand anhalten, um einen Anruf anzunehmen oder eine Nachricht zu schreiben, riskieren in Zukunft eine Strafe in Höhe von 135 Euro. Es ist jedoch schon erlaubt, in einem Auto zu telefonieren, wenn man auf einem eingezeichneten Parkplatz an der Straße steht.
8. Im Beisein von Minderjährigen im Auto rauchen – 135 Euro Strafe
In Frankreich gilt ein Rauchverbot im Auto, wenn Kinder im Fahrzeug sitzen.
9. Auf Motorrad und Roller müssen Handschuhe getragen werden– 68 Euro Strafe
Ihr habt einen Motorroller gemietet und wollt eine Runde drehen? Bitte denkt daran, dass Fahrer und Beifahrer auf dem Motorrad oder Roller Handschuhe tragen müssen, die den europäischen Qualitätsanforderungen entsprechen.
10. Sich mit Flip-Flops ans Steuer setzen – 35 Euro Strafe
Zwar steht nicht wortwörtlich im Code de la Route (nationale Verkehrsregeln), dass das Autofahren mit Zehensandalen verboten und daher mit einem Bußgeld bestraft wird. Doch letztendlich läuft es genau darauf hinaus. Denn eine allgemeine Regel des französischen Verkehrsrechts besagt, dass ihr stets in der Lage sein müsst, alle für ein sicheres Fahren erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Hält euch ein französischer Polizeibeamter an und ist der Meinung, dass eure Flip-Flops oder Stöckelschuhe genau gegen diese Regel verstoßen – dann habt ihr Pech gehabt!
11. Ohne zu bezahlen auf einer “unsichtbaren” Mautsraße fahren – 68 Euro Strafe
Neue Gefahr im Jahr 2023: Frankreich hat seine erste Free-flow-Mautstrecke. Wirklich unsichtbar ist sie nicht: Die Schilder entlang und über der Straße weisen deutlich darauf hin, dass es sich um eine FLUX LIBRE (free flow) handelt. Aber wie man jetzt hier bezahlen soll – das ist noch erklärungsbedürftig. Wenn ihr eine französische Mautbox besitzt, erfolgt die Zahlung automatisch. Ansonsten müsst ihr online (bis zu 72 Stunden nach der Fahrt) oder an einem der Kassenautomaten an den Aires (Raststätten) entlang der betreffenden Autobahn bezahlen. Erfahrt mehr über die erste „unsichtbare“ französische Mautstrecke.
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FERNER DAS ÜBLICHE:
Fahren ohne Gurt (135 €), Geschwindigkeitsüberschreitung (bis 20 km/h zwischen 68 € und 135 €), gefährliche Überholmanöver (135 €) oder Überfahren einer durchgezogenen Linie (135 €).
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Text: Nicky Bouwmeester, Copyrights frankrijk & frankreich webazines
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